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   FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97 E   

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https://dejure.org/2000,19475
FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97 E (https://dejure.org/2000,19475)
FG Münster, Entscheidung vom 20.12.2000 - 8 K 4633/97 E (https://dejure.org/2000,19475)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 8 K 4633/97 E (https://dejure.org/2000,19475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommenssteuerrechtliche Ausgestaltung des Begriffs der Betriebsausgaben; Voraussetzungen der einkommenssteuerrechtlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Teilnahme an der Weltfrauenkonferenz in Peking; Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Absetzbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97
    Es hat jedoch gleichzeitig beschlossen, daß die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften in Bezug auf die Kinderbetreuungskosten bis zum 31.12.1999 und in Bezug auf den Haushaltsfreibetrag bis zum 31.12.2001 weiterhin anwendbar bleiben und den Gesetzgeber verpflichtet, für die nach diesem Zeitpunkt liegenden Veranlagungszeiträume Neuregelungen zu treffen (Beschluß des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 - 2 BvR 1226/91.

    - 2 BvR 980/91 BStBl. II 1999, 182, 192).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97
    Kassenaufzeichnungen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 AO) müssen so geschaffen sein, daß ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand laut Aufzeichnungen mit dem Ist-Bestand der Geschäftskasse zu vergleichen (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.1981 8 R 174/77 BStBl. II 1982, 430, 432 r.Sp. m.w.N.).Diese sogenannte Kassensturzfähigkeit war in dem Betrieb des Kl. nicht gewährleistet.
  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97
    Bei der Struktur des vom Kl. betriebenen Pizza-Betriebes (vornehmlich Bargeschäfte) ergreift die fehlende Ordnungsmäßigkeit der Kassenprüfung die gesamte Buchführung (BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 39/87 BStBl II 1990, 109).
  • BFH, 05.05.1966 - IV 252/60
    Auszug aus FG Münster, 20.12.2000 - 8 K 4633/97
    Jedoch müssen auch in diesen Fällen grundsätzlich die angefallenen Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Bons und sonstige Belege aufbewahrt werden, soweit nicht der Aufbewahrungszweck auf andere Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der von Registrierkassenstreifen übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1966 IV 252/60 BStBl III 1966, 370, 373 r.Sp. m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 23.08.2010 - 17 V 972/10

    Schätzungsbefugnis eines Finanzamts bzgl. der Einkünfte eines seine Einnahmen

    Daher sei es auch bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung notwendig, die Bareinnahmen und Ausgaben wie bei einem Buchführungspflichtigen nachvollziehbar aufzuzeichnen und zu dokumentieren und in einem Kassenbericht zu erfassen (Urteil des Finanzgerichts Münster FG vom 20.12.2000, 8 K 4633/97 E; Urteil des BFH vom 20.06.1985, IV R 41/82, BFH/NV, 1985, 12).
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